Die Gesetzeslage in Deutschland
In den Ländern und Gemeinden gelten teils verschiedene Richtlinien für den Umgang mit dem anfallenden Abwasser; die Abwassersatzungen beinhalten in der Regel eine Genehmigungspflicht für die Einleitung nichthäuslicher Abwässer. In jedem Fall sind das Auffangen des Fassadenabwassers und eine nachgeschaltete Reinigung vorgeschrieben — nötig sind eine praxistaugliche Auffanglösung nach dem Maximalprinzip und eine durchdachte Abwasseraufbereitung.
