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Fassadenreinigung in WEG und Hausverwaltung: Beschluss, Pflichten, Ablauf

FassadenFix® Redaktion4 Min. Lesezeit
Gepflegte Wohnimmobilie einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Fassadenreinigung

Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen ist die Fassadenreinigung eine Erhaltungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum: Sie dient dem Werterhalt, fällt unter die ordnungsmäßige Verwaltung und wird per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung beauftragt. Mit publizierten Staffelpreisen und Pauschalfestpreisgarantie ist sie zudem exakt budgetierbar — die Rechnung wird niemals höher als das Angebot.

Dieser Leitfaden führt durch die vier Stationen von der ersten Begutachtung bis zur abgeschlossenen Maßnahme und beantwortet die Fragen, die in Eigentümerversammlungen regelmäßig auftauchen. Ein Hinweis vorab: Der Beitrag gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Der rechtliche Rahmen in Kürze

  • Die Fassade ist gemeinschaftliches Eigentum. Konstruktive und äußere Gebäudeteile stehen nicht im Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer — Entscheidungen über die Fassade trifft daher die Gemeinschaft.
  • Erhaltung ist ordnungsmäßige Verwaltung. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Eine fachgerechte Fassadenreinigung erhält den vorhandenen Zustand — sie ist damit regelmäßig als Erhaltungsmaßnahme einzuordnen, nicht als bauliche Veränderung.
  • Einfache Mehrheit genügt. Seit der WEG-Reform 2020 beschließt die Eigentümerversammlung über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  • Vermietete Objekte: Bei Mietwohngebäuden gehört die Instandhaltung der Mietsache zu den Pflichten des Vermieters (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) — ein gepflegtes Erscheinungsbild zahlt zusätzlich auf Vermietbarkeit und Wohlbefinden der Mieter ein.
  • Schmutzwasser ist Chefsache. Das vollständige Auffangen des Schmutzwassers ist gesetzliche Pflicht — und dafür haften zunehmend auch Auftraggeber. Die Anbieterwahl ist damit auch eine Haftungsfrage; die Kriterien zeigt die Anbieterprüfung.

Reinigen statt streichen: die wirtschaftliche Perspektive

Eine verschmutzte Fassade ist selten ein Fall für den Maler: Die mit Abstand häufigste Ursache ist mikrobieller Bewuchs — Algen, die sich auf der Oberfläche ansiedeln und mit einem Anstrich nur überdeckt, nicht beseitigt würden. Eine fachgerechte Reinigung löst die Ursache, ein diffusionsoffener Langzeitschutz beugt neuem Bewuchs vor: mit 5 Jahren Garantie auf Algenfreiheit und jährlicher kostenfreier Inspektion. Warum sich das für Bestandshalter rechnet, zeigt der Beitrag Fassadenreinigung als Investition; die vollständige Preisstaffel mit Beispielen der Kosten-Ratgeber.

Für die Budgetplanung entscheidend: FassadenFix® arbeitet mit publizierten Staffelpreisen (8,75 bis 12,50 €/m² netto, gestaffelt nach Fläche) und Pauschalfestpreisgarantie — 0 € Nachträge seit 2016. Der Betrag aus der Auftragsbestätigung ist der Betrag der Rechnung; sind wir schneller als veranschlagt, ziehen wir gesparte Kosten zu Ihrem Vorteil ab.

In vier Schritten zum Beschluss

  1. Begutachtung und Angebot. Am Anfang steht die Vor-Ort-Begutachtung: Fassadenfläche, Verschmutzungsbild und Untergrund werden aufgenommen. Rund 9,2 % der Fassaden lehnen wir ab — wenn eine Reinigung nicht das richtige Mittel ist, sagen wir das. Das Angebot weist Fläche und Pauschalfestpreis aus und taugt damit als Beschlussgrundlage.
  2. Budgetierung. Der Festpreis lässt sich ohne Risikopuffer in Wirtschaftsplan oder Erhaltungsrücklage einstellen. Größere Gemeinschaften erreichen über die Flächenstaffel niedrigere Quadratmeterpreise; kleinere WEGs können sich über die FassadenFix®-Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen — eine Jenaer Eigentümergemeinschaft zahlte so im Juni 2022 für 882 m² statt 12,50 € den Bestpreis von 8,75 €/m² und sparte 3.528 €.
  3. Beschlussfassung. Die Eigentümerversammlung beschließt die Maßnahme mit einfacher Mehrheit. Praxis-Tipp: Angebot mit fester Fläche, Festpreis und Garantieumfang in die Beschlussvorlage aufnehmen — das nimmt der Diskussion die offenen Flanken.
  4. Terminierung und Bewohnerinformation. Nach der Beauftragung übernimmt FassadenFix® die Kommunikation zur Baustelle: Eine tagesaktuelle Bewohnerinformationsseite hält Mieter und Eigentümer auf dem Laufenden — und schont die Telefonleitung der Verwaltung.

Was die Verwaltung während der Maßnahme erwartet

Die Reinigung läuft ohne Eingriff in die Wohnungen: gereinigt wird von außen, ohne Hochdruck und mit maximal 60 °C Wassertemperatur, sodass Putz, Anstrich und Dämmsysteme geschont bleiben — die Details erklärt der Methodenvergleich, Besonderheiten gedämmter Fassaden der WDVS-Leitfaden. Das Schmutzwasser wird vollständig aufgefangen und vor Ort im geschlossenen Kreislauf aufbereitet. Nach Abschluss sichert die 5-Jahres-Garantie auf Algenfreiheit das Ergebnis ab; die jährliche kostenfreie Inspektion dokumentiert den Zustand — ein Termin, den sich Verwaltungen in die Objektakte legen können.

Dass dieses Vorgehen in der Wohnungswirtschaft trägt, zeigen 1.800+ Aufträge und 2 Mio.+ m² gereinigte Fassadenfläche seit 2016 — und eine Wiederbuchungsrate von 78 %. Referenzen wie die WBG NEUES BERLIN dokumentieren die Zusammenarbeit mit professionellen Bestandshaltern.

Häufige Fragen

Wer entscheidet in der WEG über eine Fassadenreinigung?

Die Fassade gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum. Über Erhaltungsmaßnahmen wie eine Fassadenreinigung entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss; seit der WEG-Reform 2020 genügt dafür die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Ist eine Fassadenreinigung eine Erhaltungsmaßnahme?

Die Pflege und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Eine fachgerechte Reinigung dient dem Werterhalt der Fassade — anders als eine bauliche Veränderung schafft sie keinen neuen Zustand, sondern erhält den vorhandenen.

Wie planbar sind die Kosten für den Wirtschaftsplan?

FassadenFix® arbeitet mit publizierten Staffelpreisen von 8,75 bis 12,50 €/m² netto und Pauschalfestpreisgarantie: Die Rechnung wird niemals höher als das Angebot — 0 € Nachträge seit 2016. Damit ist die Maßnahme exakt budgetierbar.

Haftet die WEG für das Schmutzwasser der Fassadenreinigung?

Das vollständige Auffangen des Schmutzwassers ist gesetzliche Pflicht — und dafür haften zunehmend auch Auftraggeber. Verwalter sollten deshalb nur Anbieter beauftragen, die das Schmutzwasser nachweislich vollständig auffangen und vor Ort aufbereiten.

Wie werden die Bewohner während der Reinigung informiert?

FassadenFix® stellt eine tagesaktuelle Bewohnerinformationsseite bereit, die Mieter und Eigentümer über den Baustellenfortschritt informiert — das entlastet die Verwaltung spürbar. Gereinigt wird ohne Hochdruck und mit maximal 60 °C, ohne dass Bewohner ausziehen oder Fenster abgeklebt werden müssen.

Fazit: planbar, beschlussfähig, dokumentiert

Für WEG-Verwalter und Hausverwaltungen ist die Fassadenreinigung eine der planbarsten Erhaltungsmaßnahmen: fester Preis, klare Beschlussgrundlage, dokumentierte Garantie. Erstkunden aus der Wohnungswirtschaft können das Verfahren risikofrei prüfen — mit dem Kennenlernangebot reinigen wir bis zu 1.000 m² Musterfläche kostenfrei; es fallen lediglich 700 € netto Nebenkosten an, und je Auftrag spenden wir 100 € an die DESWOS. Fast 200 Unternehmen haben das Angebot bereits genutzt.

Fragen zu Ihrem Objekt? Bis zu 1.000 m² kostenfrei testen.

Als Erstkunde aus der Wohnungswirtschaft prüfen Sie unser Verfahren mit dem DESWOS-Kennenlernangebot direkt an Ihrer eigenen Fassade.